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AVGS für Existenzgründung?

AVGS für Existenzgründung: So kann dich ein Gründercoaching auf deinem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen

Du möchtest dich selbstständig machen, hast vielleicht bereits eine Geschäftsidee – aber noch keinen klaren Plan, wie du daraus ein tragfähiges Unternehmen entwickeln kannst?

Dann kann ein AVGS für die Existenzgründung eine interessante Möglichkeit sein.

Denn eine Gründung beginnt nicht erst mit der Gewerbeanmeldung. Davor stehen viele wichtige Fragen:

  • Ist meine Geschäftsidee tragfähig?
  • Wer sind meine Kunden?
  • Wie entwickle ich ein funktionierendes Geschäftsmodell?
  • Wie gewinne ich die ersten Kunden?
  • Wie erstelle ich einen Businessplan?
  • Welche Kosten und Umsätze muss ich planen?
  • Wie finanziere ich meine Gründung?

Ein AVGS-Gründercoaching kann dich dabei unterstützen, diese Fragen Schritt für Schritt zu beantworten und deine Existenzgründung strukturiert vorzubereiten.

Was ist ein AVGS?

AVGS bedeutet Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Der rechtliche Rahmen für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung umfasst ausdrücklich auch die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Damit kann ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit grundsätzlich förderfähig sein. (Gesetze im Internet)

Ein AVGS kann von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgestellt werden. Ob du einen AVGS erhältst, hängt jedoch von deiner persönlichen Situation und der individuellen Entscheidung der zuständigen Stelle ab.

Wichtig: Es gibt grundsätzlich keinen automatischen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet den AVGS als Ermessensleistung. (Bundesagentur für Arbeit)

Für wen kann ein AVGS für die Existenzgründung infrage kommen?

Ein AVGS-Gründercoaching kann insbesondere für Menschen interessant sein, die:

  • arbeitslos oder arbeitsuchend sind
  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • die Selbstständigkeit als berufliche Perspektive vorbereiten möchten
  • eine erste Geschäftsidee haben
  • ihre Geschäftsidee zunächst entwickeln oder prüfen möchten
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Gründungskonzepts benötigen

Das Ziel einer entsprechenden Maßnahme ist die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit nennt ausdrücklich auch Coaching-Angebote zum Einstieg in die Selbstständigkeit als mögliche AVGS-Maßnahmen. (Gesetze im Internet)

Du brauchst noch keine perfekte Geschäftsidee

Viele Menschen denken, sie müssten bereits ein fertiges Konzept vorlegen, bevor sie ein Gründercoaching in Betracht ziehen können.

Das ist nicht der entscheidende Punkt.

Eine erste Idee oder eine konkrete berufliche Perspektive kann der Ausgangspunkt sein. Im Coaching können anschließend wichtige Fragen bearbeitet werden:

  • Welches Problem löse ich?
  • Wer braucht meine Lösung?
  • Gibt es ausreichend Nachfrage?
  • Was unterscheidet mich vom Wettbewerb?
  • Wie kann ich mit meinem Angebot Geld verdienen?

Du musst nicht alle Antworten schon am Anfang kennen. Genau darum kann es im Coaching gehen: Aus ersten Gedanken einen konkreten und realistischen Weg in die Selbstständigkeit zu entwickeln.

Was wird in einem AVGS-Gründercoaching behandelt?

Der genaue Inhalt richtet sich nach der zugelassenen Maßnahme und dem individuellen Förderziel. Typische Themen können jedoch sein:

1. Geschäftsidee entwickeln und prüfen

Eine gute Geschäftsidee ist der Ausgangspunkt – aber noch kein Unternehmen.

Im Coaching kann geprüft werden:

  • Welches Problem löst deine Idee?
  • Welche Zielgruppe möchtest du erreichen?
  • Welchen konkreten Nutzen bietest du?
  • Gibt es ausreichend Nachfrage?
  • Wie sieht die Wettbewerbssituation aus?

Ziel ist es, aus einer ersten Idee ein nachvollziehbares Gründungskonzept zu entwickeln.

2. Geschäftsmodell entwickeln

Danach wird es konkreter:

  • Was genau bietest du an?
  • Welche Leistungen oder Produkte gehören dazu?
  • Wie entsteht dein Umsatz?
  • Welche Preise sind realistisch?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Wie kann dein Unternehmen langfristig wirtschaftlich arbeiten?

Die entscheidende Frage lautet: Wie wird aus deiner Idee ein tragfähiges Geschäftsmodell?

3. Businessplan erstellen

Ein Businessplan hilft dir, deine Existenzgründung strukturiert zu planen.

Typische Bestandteile sind:

  • Geschäftsidee
  • Gründerperson
  • Geschäftsmodell
  • Zielgruppe
  • Markt und Wettbewerb
  • Positionierung
  • Marketing
  • Vertrieb
  • Organisation
  • Chancen und Risiken
  • Finanzplanung

Ein guter Businessplan beschreibt nicht nur deine Idee. Er zeigt, wie du sie konkret umsetzen möchtest.

4. Finanzplanung aufbauen

Die Finanzplanung ist für viele Gründer eine besondere Herausforderung.

Hier können beispielsweise geplant werden:

  • Umsätze
  • Preise
  • Kosten
  • Investitionen
  • Kapitalbedarf
  • Rentabilität
  • Liquidität
  • Finanzierung

Deine Geschäftsidee muss nicht nur interessant sein. Sie muss auch wirtschaftlich funktionieren können.

5. Kunden gewinnen

Ein Unternehmen braucht Kunden.

Deshalb ist es wichtig, eine Antwort auf diese Frage zu entwickeln:

Wie gewinne ich meine ersten Kunden?

Mögliche Themen sind:

  • Zielgruppe
  • Positionierung
  • Nutzenversprechen
  • Marketing
  • Vertrieb
  • Kundengewinnung
  • erste Vertriebsmaßnahmen

Wie bekomme ich einen AVGS für die Existenzgründung?

Der erste Schritt ist ein Gespräch mit deiner Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, den individuellen Unterstützungsbedarf im persönlichen Gespräch zu klären. Dabei wird geprüft, ob eine Maßnahme dich beruflich weiterbringen kann. (Bundesagentur für Arbeit)

Ein möglicher Ablauf:

Schritt 1: Deine Selbstständigkeit als berufliches Ziel vorstellen

Erkläre:

  • warum du dich selbstständig machen möchtest
  • welche Geschäftsidee oder berufliche Richtung du verfolgst
  • warum die Selbstständigkeit für dich eine Perspektive darstellt

Schritt 2: Unterstützungsbedarf erläutern

Beschreibe konkret, wobei du Unterstützung benötigst.

Zum Beispiel:

  • Prüfung der Geschäftsidee
  • Entwicklung des Geschäftsmodells
  • Erstellung des Businessplans
  • Markt- und Zielgruppenanalyse
  • Finanzplanung
  • Marketing und Kundengewinnung

Schritt 3: AVGS und Fördermöglichkeiten prüfen

Die Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft prüft deine persönliche Situation und ob ein entsprechendes Coaching für deine berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Ein AVGS enthält konkrete Vorgaben, beispielsweise zum Förderziel, zur maximalen Dauer, zur Gültigkeit und gegebenenfalls zur Region. (Bundesagentur für Arbeit)

Schritt 4: Passendes Coaching finden

Das Coaching muss zu den Vorgaben deines AVGS passen.

Die Bundesagentur für Arbeit führt den Ablauf so: Maßnahme finden, Kontakt zum Maßnahmeträger aufnehmen, Vorgaben prüfen lassen und anschließend die schriftliche Bewilligung abwarten. (Bundesagentur für Arbeit)

Wichtig: Beginne das Coaching erst, nachdem die erforderliche schriftliche Zustimmung beziehungsweise Bewilligung vorliegt.

Was kostet ein AVGS-Gründercoaching?

Wenn dein AVGS bewilligt wurde und die Teilnahme an der passenden Maßnahme vor Beginn schriftlich genehmigt ist, entstehen dir nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich keine Kosten für die Maßnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Kosten für Fahrt oder Kinderbetreuung erstattet werden. (Bundesagentur für Arbeit)

AVGS-Gründercoaching und Gründungszuschuss: Was ist der Unterschied?

Diese beiden Förderungen werden häufig verwechselt.

Ein AVGS kann ein Coaching zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit fördern.

Der Gründungszuschuss ist dagegen eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören bei Arbeitslosengeld unter anderem grundsätzlich mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Selbstständigkeit. (Bundesagentur für Arbeit)

Kurz gesagt:
AVGS:
- Kann ein Coaching fördern
- Vorbereitung auf die berufliche Zukunft
- Individuelle Bewilligung

Gründungszuschuss:
- Unterstützt den Lebensunterhalt beim Start in die Selbstständigkeit
- Unterstützung bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit
- Eigene gesetzliche Voraussetzungen und individuelle Prüfung

Beide Instrumente können unterschiedliche Funktionen im Gründungsprozess haben. Welche Förderung im konkreten Einzelfall infrage kommt, sollte frühzeitig mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Die häufigsten Fragen zum AVGS für Existenzgründung

Kann ich mit dem AVGS einen Businessplan erstellen?

Ein Businessplan kann Teil eines geförderten Gründercoachings sein, wenn dies vom Förderziel und der konkreten Maßnahme umfasst ist.

Dabei geht es idealerweise nicht nur darum, ein Dokument zu schreiben. Du entwickelst gleichzeitig dein Geschäftsmodell, prüfst deine Annahmen und planst die wirtschaftliche Grundlage deiner Gründung.

Brauche ich bereits eine fertige Geschäftsidee?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme und deine individuelle Situation.

Eine erste Idee oder eine klare berufliche Richtung kann jedoch eine gute Grundlage für das Gespräch über ein Gründercoaching sein.

Wer entscheidet über den AVGS?

Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Rahmen der individuellen Prüfung und Bewilligung. (Bundesagentur für Arbeit)

Habe ich automatisch Anspruch auf ein Gründercoaching?

Nein. Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Die zuständige Stelle prüft individuell, ob die Förderung sinnvoll und möglich ist. (Bundesagentur für Arbeit)

Fazit: AVGS für die Existenzgründung als Chance für einen strukturierten Start

Eine erfolgreiche Existenzgründung beginnt selten mit einem perfekten Plan.

Am Anfang stehen oft:

eine Idee, Motivation – und viele offene Fragen.

Ein AVGS-Gründercoaching kann dich dabei unterstützen, aus einer ersten Idee Schritt für Schritt ein fundiertes Gründungskonzept zu entwickeln:

Geschäftsidee → Geschäftsmodell → Zielgruppe → Markt → Wettbewerb → Positionierung → Marketing → Vertrieb → Finanzplanung → Businessplan

Du musst nicht alle Antworten bereits kennen.

Wichtig ist, deine Idee systematisch zu prüfen, realistisch zu planen und einen klaren Weg in die Selbstständigkeit zu entwickeln.

Du möchtest wissen, ob ein AVGS-Gründercoaching für dich infrage kommen kann?

In einem ersten Austausch können wir deine Ausgangssituation und dein Gründungsvorhaben besprechen. Ich bin zertifizierter Partner von Erfolgspfad und führe regelmäßig AVGS-Coachings durch.

Gemeinsam schauen wir auf:

  • deine Geschäftsidee
  • deinen aktuellen Stand
  • deine Ziele
  • die wichtigsten offenen Fragen
  • deinen konkreten Unterstützungsbedarf

Anschließend kannst du besser vorbereitet mit deiner zuständigen Ansprechpartnerin oder deinem zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter über die Fördermöglichkeit sprechen.

Denn du musst den Weg in die Selbstständigkeit nicht von Anfang an allein kennen. Du brauchst einen klaren ersten Schritt – und dann einen Plan, wie du weitergehst.

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