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Wer bekommt einen AVGS?

Wer bekommt einen AVGS?

„Ich möchte mich beruflich neu orientieren oder in die Selbstständigkeit starten. Kann ich einen AVGS bekommen?“

Diese Frage stellen sich viele Menschen, die Unterstützung auf ihrem beruflichen Weg suchen.

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen für ein Coaching oder eine Maßnahme zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung eingesetzt werden – beispielsweise auch für ein Coaching zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.

Wichtig vorab: Ein AVGS wird nicht automatisch vergeben. Bei vielen AVGS-Maßnahmen handelt es sich um eine Ermessensleistung. Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft individuell, ob die Förderung sinnvoll und möglich ist.

Wer kann grundsätzlich einen AVGS bekommen?

Ein AVGS kann insbesondere für Menschen interessant sein, die:

  • arbeitslos sind
  • arbeitsuchend sind
  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Leistungen vom Jobcenter beziehen
  • eine berufliche Neuorientierung planen
  • Unterstützung bei der Jobsuche benötigen
  • eine Selbstständigkeit als berufliche Perspektive vorbereiten möchten

Maßnahmen können unter anderem dazu dienen, Menschen an den Arbeitsmarkt oder an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen.

AVGS für Arbeitslose und Arbeitsuchende

Wenn du arbeitslos oder arbeitsuchend bist, kann ein AVGS grundsätzlich eine Möglichkeit sein, um dich gezielt auf den nächsten beruflichen Schritt vorzubereiten.

Mögliche Ziele eines Coachings sind zum Beispiel:

  • berufliche Orientierung
  • Abbau von Vermittlungshemmnissen
  • Vorbereitung auf eine neue berufliche Tätigkeit
  • Bewerbung und Jobsuche
  • Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven
  • Vorbereitung auf die Selbstständigkeit

Ob ein AVGS für dich sinnvoll ist, wird im persönlichen Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft geprüft.

AVGS bei drohender Arbeitslosigkeit

Auch wenn du noch beschäftigt bist, kann ein AVGS grundsätzlich relevant sein, wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist und die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung erfüllt sind.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dein Arbeitsverhältnis absehbar endet und du dich beruflich neu orientieren möchtest.

Entscheidend ist dabei immer deine individuelle Situation und die Einschätzung des zuständigen Leistungsträgers.

Bekommen Bürgergeld-Empfänger einen AVGS?

Auch Kundinnen und Kunden des Jobcenters können grundsätzlich durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützt werden.

Ob du einen AVGS erhältst, hängt jedoch von deiner persönlichen Situation, deinem konkreten Förderbedarf und der Entscheidung des Jobcenters ab.

Es gibt keinen pauschalen Anspruch darauf, nur weil du Leistungen vom Jobcenter beziehst.

Wer bekommt einen AVGS für ein Gründercoaching?

Ein AVGS-Gründercoaching kann insbesondere für Menschen interessant sein, die sich aus der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsuche heraus selbstständig machen möchten.

Typische Voraussetzungen können sein:

  • du möchtest eine Selbstständigkeit als berufliche Perspektive aufbauen
  • du hast eine erste Geschäftsidee oder möchtest diese entwickeln
  • du benötigst Unterstützung bei der Vorbereitung deiner Gründung
  • ein Coaching kann deine berufliche Eingliederung unterstützen
  • die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter hält die Maßnahme für sinnvoll

Zu den möglichen Zielen von AVGS-Maßnahmen gehört ausdrücklich die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.

Welche Rolle spielt die Geschäftsidee?

Du musst nicht zwingend bereits einen fertigen Businessplan haben, um dich nach einem AVGS-Gründercoaching zu erkundigen.

Hilfreich ist jedoch, wenn du bereits erklären kannst:

  • warum du dich selbstständig machen möchtest
  • in welchem Bereich du gründen möchtest
  • welche ersten Ideen du hast
  • warum ein Gründercoaching für dich sinnvoll ist
  • welche Themen du im Coaching bearbeiten möchtest

Das Coaching kann dann beispielsweise dabei helfen:

Geschäftsidee → Geschäftsmodell → Zielgruppe → Markt → Wettbewerb → Marketing → Vertrieb → Finanzplanung → Businessplan

weiterzuentwickeln.

Wer entscheidet über den AVGS?

Die Entscheidung trifft grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

In einem persönlichen Gespräch wird unter anderem geprüft:

  • deine berufliche Ausgangssituation
  • dein individueller Unterstützungsbedarf
  • dein berufliches Ziel
  • ob ein Coaching oder eine Maßnahme sinnvoll ist
  • welche Maßnahme zu deiner Situation passt

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du einen AVGS mit konkreten Vorgaben zur Maßnahme. Der AVGS ist kein allgemeiner Gutschein ohne Einschränkungen – darin können beispielsweise Ziel, maximale Dauer, Gültigkeit und Region der Maßnahme festgelegt sein.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?

In der Regel solltest du nicht davon ausgehen, dass ein AVGS automatisch bewilligt wird.

Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der AVGS eine Ermessensleistung ist. Das bedeutet: Die zuständige Stelle prüft deine individuelle Situation und entscheidet, ob die Förderung gewährt wird.

Das bedeutet aber nicht, dass du schlechte Chancen hast.

Entscheidend ist, dass du nachvollziehbar darstellen kannst, warum das geplante Coaching dich bei deiner beruflichen Eingliederung oder Vorbereitung auf die Selbstständigkeit unterstützt.

So beantragst du einen AVGS

Der erste Schritt ist ein Gespräch mit deiner Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner bei:

  • der Agentur für Arbeit oder
  • dem Jobcenter

Bereite dich auf dieses Gespräch vor und erkläre:

  1. Was ist deine aktuelle berufliche Situation?
  2. Welches berufliche Ziel verfolgst du?
  3. Warum möchtest du dich selbstständig machen?
  4. Welche Unterstützung benötigst du?
  5. Warum kann ein Gründercoaching dir dabei helfen?

Wenn du bereits einen passenden Coaching-Anbieter gefunden hast, kannst du dessen Informationen zur geplanten Maßnahme ebenfalls in das Gespräch einbringen.

Was kostet ein AVGS-Coaching?

Wenn der AVGS bewilligt wurde und die zuständige Stelle die Teilnahme vor Beginn schriftlich genehmigt, entstehen dir für die Maßnahme grundsätzlich keine Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten erstattet werden.

Fazit: Für wen lohnt sich die Prüfung eines AVGS?

Ein AVGS kann grundsätzlich für Menschen interessant sein, die arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und gezielte Unterstützung für ihre berufliche Zukunft benötigen.

Für ein Gründercoaching ist besonders wichtig:

Du möchtest die Selbstständigkeit als realistische berufliche Perspektive vorbereiten und brauchst Unterstützung, um aus deiner Idee ein tragfähiges Gründungskonzept zu entwickeln.

Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht nur:

„Habe ich Anspruch auf einen AVGS?“

Sondern auch:

„Wie kann ein Gründercoaching meine berufliche Perspektive konkret verbessern?“

Wenn du diese Frage für deine persönliche Situation gut beantworten kannst, solltest du die Möglichkeit eines AVGS im Gespräch mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter prüfen.

Du möchtest wissen, ob ein AVGS-Gründercoaching für dich infrage kommen kann?

In einem ersten Austausch können wir gemeinsam deine Ausgangssituation und dein Gründungsvorhaben besprechen.

Dabei klären wir:

  • wo du aktuell stehst
  • welche Ziele du mit deiner Selbstständigkeit verfolgst
  • welche Unterstützung du benötigst
  • welche Themen im Coaching für dich wichtig sind
  • wie du dein Anliegen für das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorbereiten kannst

Du musst noch keinen perfekten Businessplan haben. Der erste Schritt ist, deine Idee und deine berufliche Perspektive strukturiert zu betrachten.

Hinweis: Die tatsächliche Bewilligung eines AVGS hängt immer von der individuellen Prüfung und Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ab.

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